teilstationäres Wohnen Tunnelstraße
...wer in der Tunnelstraße einzieht, muss natürlich keine Topfpflanzen aufstellen.
Aber er kann es!
Zugegeben, dies hört sich zunächst nicht gerade spektakulär an.
Aber wenn man bedenkt, dass einige Menschen, die in die Tunnelstraße einziehen,
vorher ohne jede Unterkunft waren, teilweise sogar im Freien nächtigen mussten,
erscheint die Möglichkeit nach etwas Privatheit in den eigenen vier Wänden geradezu luxuriös.
Es gibt hier 26 Zimmer, die von ihren Bewohnern gemütlich eingerichtet werden können.
Vorhanden ist die Grundmöblierung, also: Bett, Schrank, Tisch, Stühle und Regal.
Außerdem gibt es eine Küchenzeile mit Hängeschrank, Kühlschrank Spüle
und Kochplatten (Sie wissen schon: „eigener Herd ist Goldes wert ...”).
Weil die Möbel schon vorhanden sind, gestaltet sich ein Einzug schnell und unkompliziert.
Die Sanitärräume und die Waschmaschinen werden immer von mehreren Bewohnern gemeinsam benutzt.
Im ganzen Haus gibt es nur Einzelzimmer und jeder Bewohner hat seine eigenen Zimmer- Haus-, und Briefkastenschlüssel.
Bewohner mit eigenem Einkommen (Selbstzahler), bezahlen eine Miete von ca. 210,- Euro bis 270,- Euro; je nach Zimmergröße.
Hilfe zur Selbsthilfe...
...ist einer der wichtigen Grundsätze der Ambulanten Hilfe e.V..
Daher ist es auch naheliegend, daß in der Tunnelstraße Selbstversorgung großgeschrieben wird.
Das bedeutet, dass die Bewohner selbst für ihren Haushalt sorgen: selbst einkaufen, selbst kochen (natürlich auch selber essen), selbst putzen, selbst Wäsche waschen. -
Kurzum: jeder versucht selbst seinen eigenen kleinen Haushalt in Ordnung zu halten.
Drei erfahrene und fachlich kompetente Sozialarbeiter_innen bieten im Haus persönliche Beratung und Hilfestellungen in allen Lebenslagen an.
Von der Beratung in Sachen Haushaltsführung über die Unterstützung bei Ämtergängen, Klärung von Sozialhilfeangelegenheiten,
Hilfe bei Problemen mit dem Arbeitsamt und nicht zuletzt Hilfe bei der Suche nach einer Wohnung für die Zeit „nach der Tunnelstraße“.
Nach dem nach gibt es auf Wunsch aber immer noch die Möglichkeit, auf eine weitergehende Begleitung im eigenem Wohnraum.
Voraussetzungen für den Einzug:
- Männer, die zur Personengruppe nach § 67 SGB XII gehören
- die Fähigkeit einen eigenen Haushalt zu führen
- finden eines Kostenträgers (in der Regel der örtliche Sozialhilfeträger), wobei wir gerne behilflich sind.