Hotel Weimar

Das Hotel Weimar bietet 31 Zimmer zur ordnungsrechtlichen Unterbringung durch das Sozialamt Stuttgart an.
  

In Wohnungsnot geratene Menschen erhalten in unserem Haus eine vorübergehende Unterkunft.

Im Gegensatz zur Unterbringung in herkömmlichen Pensionen oder Hotels, wird die Verwaltung des Hauses und die pädagogische Hausleitung ausschließlich durch sozialpädagogisches Fachpersonal vor Ort gewährleistet.

Die Sozialarbeiter*innen im Hotel Weimar stehen den Bewohner*innen als Ansprechpartner*innen zur Verfügung.

Das Angebot des Hotel Weimar richtet sich an Männer, Frauen und Paare ab 25 Jahren.

Die Vermittlung erfolgt über eine der Regionalen Fachberatungsstellen für Männer, die Zentrale Frauenberatung, die Fachberatungsstelle der Straffälligenhilfe, die Beratungsstellen der Gemeindepsychiatrischen Zentren und die Zentrale Fachstelle der Wohnungsnotfallhilfe.

Unser Angebot:

  • zentrale Lage am Berliner Platz
  • Unterkunft in möblierten Einzel- oder Doppelzimmern
  • separates Stockwerk für Frauen
  • Etagenduschen und WC
  • Gemeinschaftsküchen auf jedem Stockwerk
  • Waschmaschinennutzung während der Büro-Öffnungszeiten
  • professioneller Reinigungsdienst
  • Nutzung von Telefon und Fax während der Büro-Öffnungszeiten
  • Informationen über weitere Hilfeangebote in Stuttgart und Unterstützung bei der (Wieder-)Aufnahme eines Hilfeprozesses bei der zuständigen Fachberatung
  • Ansprechpartner*in bei Fragen rund um den Aufenthalt im Haus
  • Ansprechpartner*in bei Konflikten mit anderen Bewohner*innen oder der Nachbarschaft
  • Ansprechpartner*in für die Regionale Fachberatung und die Zentrale Fachstelle der Wohnungsnotfallhilfe
  • Unterstützung bei der Überwindung sozialer Schwierigkeiten im Rahmen des Ambulant Betreuten Wohnens nach § 67 ff. SGB XII


Mit unserer Arbeit leisten wir einen Beitrag zur menschenwürdigen Unterbringung von Menschen in Wohnungsnot.
Unser Ziel ist es, einen Aufenthalt in unserem Haus zu ermöglichen, in dem die Selbstbestimmung aller Bewohner*innen geachtet wird, Mitbestimmung und Mitgestaltung des Alltags im Haus nach Möglichkeit befördert werden soll, der Kontakt zum Hilfesystem und die Perspektive auf Versorgung mit angemessenem Wohnraum erhalten bleiben.

 
 

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