CORONA-Krise – Auswirkungen auf Menschen in Wohnungslosigkeit und Wohnungsnot

Die Dienste und Einrichtungen der Hilfen im Wohnungsnotfall sind in großer Sorge um die Menschen in Wohnungslosigkeit und Wohnungsnot, um die Mitarbeitenden der Hilfeangebote und zuweilen auch um die Existenz der Einrichtungen.

Wir stellen uns hinter die Forderung eines 10-Punkte-Sofortprogramm der BAG W ( Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe ).

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  1. Die Belegungsdichte in ordnungsrechtlicher Unterbringung der Kommunen und sonstigen Notunterkünften muss umgehend reduziert werden. Dazu müssen zusätzliche Räumlichkeiten von den Kommunen akquiriert und angemietet werden: leerstehender Wohnraum, Pensions- und Hotelzimmer, Ferienwohnungen und weitere geeignete Immobilien.
  2. Um Quarantänemaßnahmen für wohnungslose Menschen sicherzustellen, müssen von den Kommunen abgeschlossene Wohneinheiten in ausreichender Zahl vorgehalten werden. Stationäre Angebote der Wohnungsnotfallhilfe richten nach ihren Möglichkeiten abgetrennte Einheiten zur Quarantäne ein und sollten dafür auch die nötige Unterstützung durch die Leistungsträger zugesichert bekommen.
  3. Die basale Versorgung der Menschen, die ganz ohne Unterkunft auf der Straße leben, mit Aufenthaltsmöglichkeiten während des Tages, Mahlzeiten, Kleidung, sanitären Anlagen, Händehygiene etc. muss abgesichert sein. Dazu beitragen kann die 24 / 7-Öffnung von ordnungsrechtlichen Unterkünften, d.h. die Menschen sollten auch tagsüber in Unterkünften verbleiben können, damit sie sich nicht im öffentlichen Raum aufhalten müssen. Dazu müssen (siehe Punkt 1.) ggf. von den Kommunen zusätzliche geeignete Räumlichkeiten akquiriert werden.
  4. Die medizinische Versorgung der wohnungslosen Patientinnen und Patienten muss gewährleistet werden. Eine Mindestvoraussetzung ist die Ausstattung der medizinischen Projekte der Wohnungslosenhilfe mit allen benötigten Schutzutensilien.
  5. Den wohnungslosen Menschen in ordnungsrechtlichen Unterkünften der Kommunen, in stationären Einrichtungen und anderen Unterkunftsangeboten freier Träger der Wohnungsnotfallhilfe sowie den Mitarbeitenden dieser Dienste und Einrichtungen müssen regelmäßige COVID-19-Testungen ermöglicht werden, um die Infektionsgefahr in diesen Gemeinschaftseinrichtungen einzudämmen.
  6. Für besonders vulnerable Gruppen von wohnungslosen Menschenmüssen abgeschlossene Wohneinheiten vorgehalten werden, um sie besser schützen zu können. Dazu gehören u. a. Alleinerziehende und Familien, psychisch oder somatisch schwer beeinträchtigte Menschen, von Gewalt bedrohte oder betroffene wohnungslose Frauen.
  7. Junge Menschen in Jugendhilfeeinrichtungen sollten jetzt keinesfalls mit dem Erreichen der Volljährigkeit diese Einrichtungen verlassen müssen.
  8. Es bedarf gesetzlicher Regelungen zur Aussetzung von Zwangsräumungen aus Wohnraum: Schon lange vor der CORONA-Krise sind Räumungsverfahren eingeleitet worden, die jetzt unbedingt und verbindlich ausgesetzt werden müssen. Vollstreckungsschutzanträgen gemäß §765a der Zivilprozessordnung (ZPO) muss stattgegeben werden, denn das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gemäß Art.2 Abs.2 Satz 1 des Grundgesetzes muss geschützt werden.Die Justizbehörden der Länder sollten mit den Amtsgerichten vereinbaren, Zwangsräumungen auszusetzen.
  9. Es bedarf eines unbürokratischen und niedrigschwelligen Zugangs zum Bezug von Leistungen der Jobcenter und der Agentur für Arbeit. Tagessätze sind durch monatliche Zahlweisen zu ersetzen.
  10. In die Erlasse der Länder und Kommunen zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen müssen die Dienste und Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe aufgenommen werden. Die Träger und Einrichtungen der Hilfen im Wohnungsnotfall müssen bei Bedarf kurzfristig und unbürokratisch zusätzliche Mittel von Kommunen, den Bundesländern und dem Bund zur Verfügung stehen, um den Herausforderungen gewachsen zu sein.

 

Ein Riesendank an die VfB-Ultras vom Schwabensturm!

Mit der Aktion „Gemeinsam helfen“  unterstützen die VfB-Stuttgart-Ultras vom Schwabensturm 02 soziale Projekte in Zeiten der Corona-Pandemie.

Am Dienstag, 24.03. erreichte unsere „Tagesstätte Café 72“ der erste Betrag über 750 € aus den gesammelten Spenden!

Die Spende wurde überreicht in Form von Einkaufsgutscheinen für das nahegelegene Kaufland und eines Betrags zum Einkauf von Lebensmitteln und Hygienartikeln.

Wir sagen HERZLICH DANKE – das ist sehr sehr stark von euch!

Weitere Infos zur Aktion des Schwabensturms: https://blog.schwabensturm02.net/