Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg hat seit Ende Januar die Maskenpflicht erweitert.
Läden, öffentliche Verkehrsmittel und medizinische Einrichtungen dürfen nur noch mit medizinischen oder FFP2-Masken betreten werden.
Das macht Sinn, denn die Schutzwirkung von FFP2-Masken gegen Virenübertragung ist erwiesenermaßen besser als die von Stoffmasken.
Diese Qualität hat allerdings ihren Preis.

Und so stehen Menschen mit geringem Einkommen oder ohne Wohnung wieder einmal vor einer Hürde, obwohl gerade diese Gruppe durch ihre Lebensumstände einem besonders hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt ist.
Weil die Bedürftigen in der Pandemie nicht vergessen werden dürfen, hat die St. Anna-Stiftung Ellwangen dem Café 72 500 FFP2-Masken gespendet.
Die Schutzmasken werden nun an die Besucher*innen ausgegeben.


AH 2021Feb 0821

Kategorien: Allgemein